27 UF 78/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-10-25, 27 UF 78/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-10-25, 27 UF 78/17
27 UF 78/17Obergericht25.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 78/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-25
Aktenzeichen: 27 UF 78/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1025.27UF78.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
1.
Der Senat weist darauf hin, dass er der Beschwerde des Antragsgegners keine Erfolgsaussicht beimisst und beabsichtigt ist, über das Rechtsmittel des Antragsgegners ohne erneute mündliche Verhandlung zu entscheiden (§ 68 Abs. 3 S. 2 FamFG).
Beide Beteiligte haben Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
Der Antragsgegner mag binnen dieser Frist mitteilen, ob – nicht zuletzt aus Gründen der Kostenersparnis – das Rechtsmittel zurückgenommen wird.
2.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 5.040,- € (120,- € x 12 + 3.600,- €)
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