24 W 54/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-11-02, 24 W 54/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 W 54/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-02
Aktenzeichen: 24 W 54/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1102.24W54.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.07.2017 - 7 O 188/15 - aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO vom 15.05.2017 zurückgewiesen.
Die Gläubigerin trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Verfahrens über ihren Vollstreckungsantrag vom 15.05.2017.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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