8 U 14/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-11-07, 8 U 14/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 14/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 8 U 14/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1107.8U14.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 14.02.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 10 O 311/16 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrFden Betrages leistet.
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