Oberlandesgericht Köln, 2017-11-30, 3 U 147/16

3 U 147/16Obergericht30.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 147/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-30

Aktenzeichen: 3 U 147/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1130.3U147.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.11.2015 (17 O 275/06) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Berufungen der Klägerin sowie der Nebenintervenientin zu 1) werden zurückgewiesen; die Berufung der Nebenintervenienten zu 2) wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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