4 U 56/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-12-05, 4 U 56/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 56/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-05
Aktenzeichen: 4 U 56/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1205.4U56.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Kläger sind des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und haben die durch das Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre eigenen Kosten zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 08.06.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (30 O 395/16) zurückgenommen haben.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.704,46 EUR festgesetzt.
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