12 U 243/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-12-07, 12 U 243/17
Oberlandesgericht Köln, 2017-12-07, 12 U 243/17
12 U 243/17Obergericht07.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 243/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-07
Aktenzeichen: 12 U 243/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1207.12U243.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
1.
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 18.07.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 158/17 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Ausführungen in der Berufungsbegründung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrundezulegende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).
2.
Der Kläger erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 18.01.2018 Stellung zu nehmen. Er mag innerhalb der Frist auch mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
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