Oberlandesgericht Köln, 2017-12-21, 15 U 9/17

15 U 9/17Obergericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 15 U 9/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1221.15U9.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.12.2016 – 2 O 236/16 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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