15 U 9/17•Oberlandesgericht Köln, 2017-12-21, 15 U 9/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 15 U 9/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1221.15U9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.12.2016 – 2 O 236/16 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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