Oberlandesgericht Köln, 2017-12-21, 7 U 178/16

7 U 178/16Obergericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 178/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 7 U 178/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1221.7U178.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 13.09.2016 – 32 O 490/14 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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