Oberlandesgericht Köln, 2017-12-27, 16 U 56/17

16 U 56/17Obergericht27.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 56/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-27

Aktenzeichen: 16 U 56/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2017:1227.16U56.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.03.2017, 5 O 488/13, wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 99.248,88 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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