Oberlandesgericht Köln, 2018-01-08, 5 U 108/17

5 U 108/17Obergericht08.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 108/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-08

Aktenzeichen: 5 U 108/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0108.5U108.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 12.5.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 419/16 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

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