24 U 94/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-01-11, 24 U 94/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 94/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-11
Aktenzeichen: 24 U 94/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0111.24U94.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 27. Juni 2017 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 742/16 – wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 33 % und der Kläger 67 %.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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