7 U 75/15•Oberlandesgericht Köln, 2018-01-11, 7 U 75/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 75/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-11
Aktenzeichen: 7 U 75/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0111.7U75.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19.05.2015 – 12 O 189/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 481,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2012 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil vom 17.04.2013 aufrechterhalten und die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten die Kosten des Rechtstreites erster und zweiter Instanz werden den Klägern zu je ½ auferlegt.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.