16 U 133/15•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-07, 16 U 133/15
Oberlandesgericht Köln, 2018-02-07, 16 U 133/15
16 U 133/15Obergericht07.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 133/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-07
Aktenzeichen: 16 U 133/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0207.16U133.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.07.2015 (20 O 424/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt: bis 11.10.2016: 56.031,98 EUR
Ab 12.10.2016: 21.031,98 EUR
Die Revision wird nicht zugelassen.
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