2 Wx 5 + 10-29/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-02-07, 2 Wx 5 + 10-29/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-02-07, 2 Wx 5 + 10-29/18
2 Wx 5 + 10-29/18Obergericht07.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 5 + 10-29/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-07
Aktenzeichen: 2 Wx 5 + 10-29/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0207.2WX5.10.29.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten vom 06.11.2017 gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamts - Bonn vom 19.07.2017 – HE-291-26 – werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in der vorgenannten Zwischenverfügung gesetzte Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses bis zum 15.03.2018 verlängert wird.
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