Oberlandesgericht Köln, 2018-02-21, 13 U 77/17

13 U 77/17Obergericht21.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 77/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-21

Aktenzeichen: 13 U 77/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0221.13U77.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. 2. 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 246/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 110.000 EUR festgesetzt.

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