Oberlandesgericht Köln, 2018-03-07, 12 U 241/17

12 U 241/17Obergericht07.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 241/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-07

Aktenzeichen: 12 U 241/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0307.12U241.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.07.2017 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln zum Az. 30 O 227/16 wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie betriebene Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 30.000 EUR festgesetzt.

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