17 W 151/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-12, 17 W 151/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-12, 17 W 151/17
17 W 151/17Obergericht12.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 151/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-12
Aktenzeichen: 17 W 151/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0312.17W151.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.06.2017 – 16 OH 13/16 – aufgehoben und die Sache mit der Maßgabe zurückgewiesen, die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens gegen die Antragsgegnerin und die bisherige Streithelferin als (weitere) Antragsgegnerin nicht wegen einer infolge des Entfallens der Parteifähigkeit der Antragsgegnerin eingetretenen Verfahrensbeendigung sowie wegen der Unvereinbarkeit der Streithilfe mit der Stellung der bisherigen Streithelferin als (weitere) Antragsgegnerin abzulehnen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
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