15 U 190/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-03-14, 15 U 190/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-03-14, 15 U 190/17
15 U 190/17Obergericht14.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 190/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-14
Aktenzeichen: 15 U 190/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0314.15U190.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 15.11.2017 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 176/17 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
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Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.04.2018.
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Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren vom 14.02.2018 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 118 Abs. 1 S. 4 ZPO).
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