Oberlandesgericht Köln, 2018-03-28, 17 U 110/15

17 U 110/15Obergericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 110/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: 17 U 110/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0328.17U110.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. November 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 371/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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