Oberlandesgericht Köln, 2018-04-10, 25 U 15/17

25 U 15/17Obergericht10.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 U 15/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-10

Aktenzeichen: 25 U 15/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0410.25U15.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 1 O 390/16 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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