Oberlandesgericht Köln, 2018-04-10, 25 U 30/16

25 U 30/16Obergericht10.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 U 30/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-10

Aktenzeichen: 25 U 30/16

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0410.25U30.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.09.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 1 O 253/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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