20 U 201/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-04-12, 20 U 201/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-04-12, 20 U 201/17
20 U 201/17Obergericht12.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 201/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-12
Aktenzeichen: 20 U 201/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0412.20U201.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 236/17 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.