Oberlandesgericht Köln, 2018-04-13, 6 U 131/17

6 U 131/17Obergericht13.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 131/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-13

Aktenzeichen: 6 U 131/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0413.6U131.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. August 2017 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 336/15 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.1.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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