17 W 39/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-04-16, 17 W 39/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 39/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-16
Aktenzeichen: 17 W 39/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0416.17W39.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 20. Oktober 2017 – 22 O 375/13 – wird aufgehoben. Eine Kostenerstattung auf der Grundlage des Festsetzungsantrages der Beklagten vom 24. April 2017 findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.063,03 €
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