18 U 110/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-04-23, 18 U 110/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-04-23, 18 U 110/17
18 U 110/17Obergericht23.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 110/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-23
Aktenzeichen: 18 U 110/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0423.18U110.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (8 O 151/15) vom 27.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert der Berufung wird auf 11.700,00 € festgesetzt.
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