15 U 82/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-04-26, 15 U 82/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 82/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-26
Aktenzeichen: 15 U 82/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0426.15U82.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.05.2017 (18 O 39/15) wird zurückgewiesen. Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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