2 W 10/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-04-30, 2 W 10/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 10/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-30
Aktenzeichen: 2 W 10/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0430.2W10.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die rechtsunterzeichnende Einzelrichterin überträgt das Verfahren zur Entscheidung an den Senat, weil die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 568 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO).
Die sofortige Beschwerde des beklagten Landes vom 9. Februar 2018 gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2018 – 16 O 519/17 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das beklagte Land zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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