Oberlandesgericht Köln, 2018-04-30, 2 W 10/18

2 W 10/18Obergericht30.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 10/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-30

Aktenzeichen: 2 W 10/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0430.2W10.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die rechtsunterzeichnende Einzelrichterin überträgt das Verfahren zur Entscheidung an den Senat, weil die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 568 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO).

Die sofortige Beschwerde des beklagten Landes vom 9. Februar 2018 gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2018 – 16 O 519/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das beklagte Land zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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