Oberlandesgericht Köln, 2018-05-02, 13 U 171/15

13 U 171/15Obergericht02.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 171/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-02

Aktenzeichen: 13 U 171/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0502.13U171.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 25. August 2015 - 3 O 29/13 - sowie des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 14. März 2013 - 3 O 29/13 - die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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