13 U 171/15•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-02, 13 U 171/15
Oberlandesgericht Köln, 2018-05-02, 13 U 171/15
13 U 171/15Obergericht02.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 171/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-02
Aktenzeichen: 13 U 171/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0502.13U171.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 25. August 2015 - 3 O 29/13 - sowie des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 14. März 2013 - 3 O 29/13 - die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.