Oberlandesgericht Köln, 2018-05-03, 9 U 126/17

9 U 126/17Obergericht03.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 126/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: 9 U 126/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0503.9U126.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (24 O 368/16) vom 12.10.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 13000,00 EUR festgesetzt.

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