19 Sch 21/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-04, 19 Sch 21/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-05-04, 19 Sch 21/17
19 Sch 21/17Obergericht04.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 21/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-04
Aktenzeichen: 19 Sch 21/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0504.19SCH21.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag auf Aufhebung von Ziffer 1. des in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Rechtsanwalt Dr. C als Obmann sowie Rechtsanwalt I und Rechtsanwalt Dr. I2, ergangenen Teil- und Grundschiedsspruchs vom 12.7.2017, berichtigt durch Beschluss vom 20.9.2017, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schiedsklägerin.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.