2 U 12/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-07, 2 U 12/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 12/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-07
Aktenzeichen: 2 U 12/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0507.2U12.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 21.02.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 12 O 256/16 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 29.05.2018 Stellung zu nehmen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nicht gerechnet werden kann.
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