3 U 157/15 BSch•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-08, 3 U 157/15 BSch
Oberlandesgericht Köln, 2018-05-08, 3 U 157/15 BSch
3 U 157/15 BSchObergericht08.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 157/15 BSch — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-08
Aktenzeichen: 3 U 157/15 BSch
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0508.3U157.15BSCH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 08.10.2015 verkündete Urteil des Schifffahrtsgerichts St. Goar – 4 C 10/14 Bsch - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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