9 U 87/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-24, 9 U 87/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 87/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-24
Aktenzeichen: 9 U 87/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0524.9U87.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für die beim LG Köln zum Aktenzeichen 25 O 284/17 geführte Klage der Klägerin in einer Arzthaftungssache gegen Dr. A und Dr. B, C, aus einem Gegenstandswert von 347.764,97 € zu übernehmen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.888,37 € zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.849,54 € seit dem 16.08.2017, aus 8.538,83 € seit dem 15.11.2017 und aus 2.500,- € seit dem 08.12.2017.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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