27 U 13/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-28, 27 U 13/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 13/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-28
Aktenzeichen: 27 U 13/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0528.27U13.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (4 O 177/16) vom 18.04.2017 wird zurückgewiesen.
Damit ist die Anschlussberufung wirkungslos (§ 524 Abs. 4 ZPO).
Die Kosten des Rechtsmittels und der Anschlussberufung trägt der Kläger.*
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 22.000 EUR festgesetzt.
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