15 U 64/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-05-29, 15 U 64/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 64/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-29
Aktenzeichen: 15 U 64/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0529.15U64.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.04.2017 - 14 O 323/15 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
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Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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Die Revision wird zugelassen.
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