Oberlandesgericht Köln, 2018-05-29, 15 U 64/17

15 U 64/17Obergericht29.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 64/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-29

Aktenzeichen: 15 U 64/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0529.15U64.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.04.2017 - 14 O 323/15 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

  2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

  5. Die Revision wird zugelassen.

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