19 U 164/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-06-01, 19 U 164/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-06-01, 19 U 164/17
19 U 164/17Obergericht01.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 164/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-01
Aktenzeichen: 19 U 164/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0601.19U164.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 11.05.2017 – 86 O 47/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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