5 U 95/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-06-06, 5 U 95/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 95/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-06
Aktenzeichen: 5 U 95/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0606.5U95.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24.5.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn –9 O 473/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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