Oberlandesgericht Köln, 2018-06-14, 15 U 153/17

15 U 153/17Obergericht14.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 153/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-14

Aktenzeichen: 15 U 153/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0614.15U153.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.9.2017 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten dem Kläger zu 1) zu 1/3, dem Kläger zu 2) zu 1/2 und der Beklagten zu 1/6 auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt die Beklagte zu 1/4. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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