Oberlandesgericht Köln, 2018-06-14, 18 U 36/17

18 U 36/17Obergericht14.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 36/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-14

Aktenzeichen: 18 U 36/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0614.18U36.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.02.2018 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Beklagten werden die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Revision wird zugelassen.

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