13 U 291/15•Oberlandesgericht Köln, 2018-06-20, 13 U 291/15
Oberlandesgericht Köln, 2018-06-20, 13 U 291/15
13 U 291/15Obergericht20.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 291/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-20
Aktenzeichen: 13 U 291/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0620.13U291.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.11.2015 (30 O 298/14) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenienten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte und die Nebenintervenienten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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