Oberlandesgericht Köln, 2018-06-20, 13 U 291/15

13 U 291/15Obergericht20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 291/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: 13 U 291/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0620.13U291.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.11.2015 (30 O 298/14) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenienten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte und die Nebenintervenienten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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