Oberlandesgericht Köln, 2018-07-02, 21 U 66/17

21 U 66/17Obergericht02.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 U 66/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-02

Aktenzeichen: 21 U 66/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0702.21U66.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.12.2017 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln (19 O 124/17) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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