Oberlandesgericht Köln, 2018-07-05, 10 WF 80/18

10 WF 80/18Obergericht05.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 WF 80/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-05

Aktenzeichen: 10 WF 80/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0705.10WF80.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Geilenkirchen vom 28.03.2018 – 11 F 231/17 – in seinem Absatz 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird dem Antragsteller aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 144,00 € ab dem 01.08.2018 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.

Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolg des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.

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