Oberlandesgericht Köln, 2018-07-05, 18 U 122/17

18 U 122/17Obergericht05.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 122/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-05

Aktenzeichen: 18 U 122/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0705.18U122.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3. August 2017 – 91 O 7/17 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des zweiten Rechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt allerdings nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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