10 UF 66/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-07-09, 10 UF 66/17
Oberlandesgericht Köln, 2018-07-09, 10 UF 66/17
10 UF 66/17Obergericht09.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 66/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-09
Aktenzeichen: 10 UF 66/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0709.10UF66.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 23.03.2017 – 220 F 294/12 – abgeändert und in seiner Ziffer I wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller nachehelichen Unterhalt zu zahlen, fällig hinsichtlich des laufenden Unterhalts jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus, Rückstände sofort fällig und mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen, in folgender Höhe:
- für das Jahr 2013 monatlich 100,00 € sowie weitere 548,00 € monatlich als Krankenvorsorgeunterhalt;
- von Januar 2014 bis März 2017 und laufend ab Juni 2018 jeweils monatlich 548,00 € als Krankenvorsorgeunterhalt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu ¾ und die Antragsgegnerin zu ¼.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.868,07 € festgesetzt, davon Beschwerde des Antragstellers: 13.220,07 € und Beschwerde der Antragsgegnerin: 4.648,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.