10 UF 16/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-07-12, 10 UF 16/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-07-12, 10 UF 16/18
10 UF 16/18Obergericht12.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 16/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 10 UF 16/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0712.10UF16.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird für den Beschwerdeantrag aus dem Schriftsatz vom 03.07.2018 (Bl. 279 f. d.A.) ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus B bewilligt.
Der Antragsgegnerin wird zur Verteidigung gegen die Beschwerde ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. F, G, bewilligt, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 05.12.2017 – 225 F 98/17 – abgeändert und die Antragsgegnerin - unter Abweisung des weitergehenden Antrags – verpflichtet, den Antragsteller von Mietzins- und Nebenkostenvorauszahlungen für die Monate Februar bis Juli 2017 in Höhe von je monatlich 104,00 € gegenüber dem Vermieter, Herrn K. Q., freizustellen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Antragsteller zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5, die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird wie folgt festgesetzt:
Bis zum 05.07.2017: 2.475,31 €
Danach: 624,00 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.