Oberlandesgericht Köln, 2018-07-12, 15 U 151/17

15 U 151/17Obergericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 151/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 15 U 151/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0712.15U151.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des am 13.09.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln – 28 O 86/17 – die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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