Oberlandesgericht Köln, 2018-07-13, 16 U 30/18

16 U 30/18Obergericht13.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 30/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-13

Aktenzeichen: 16 U 30/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0713.16U30.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.02.2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 243/17 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

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