1 RBs 197/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-07-17, 1 RBs 197/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-07-17, 1 RBs 197/18
1 RBs 197/18Obergericht17.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 197/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-17
Aktenzeichen: 1 RBs 197/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0717.1RBS197.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Betroffene einer fahrlässigen Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.