Oberlandesgericht Köln, 2018-07-17, 1 RBs 197/18

1 RBs 197/18Obergericht17.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 197/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-17

Aktenzeichen: 1 RBs 197/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0717.1RBS197.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Betroffene einer fahrlässigen Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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