5 U 200/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-07-20, 5 U 200/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 200/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-20
Aktenzeichen: 5 U 200/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0720.5U200.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 4/17 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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