Oberlandesgericht Köln, 2018-07-20, 5 U 200/17

5 U 200/17Obergericht20.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 200/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-20

Aktenzeichen: 5 U 200/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0720.5U200.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 4/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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