Oberlandesgericht Köln, 2018-08-06, 16 U 162/17

16 U 162/17Obergericht06.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 162/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-06

Aktenzeichen: 16 U 162/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0806.16U162.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.11.2017 – 2 O 417/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

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